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Der Künstler Philipp Hympendahl mit seinem Bild »La-Photo«.
Das größte und wertvollste Radsportfoto aller Zeiten wurde, parallel zur diesjährigen Tour de France, zu einem guten Zweck versteigert.
Geschichte

Ein langer Weg für einen kurzen Moment.
Am 16.07.2001 fuhr der Fotograf Philipp Hympendahl von Düsseldorf nach Alpe d´Huez.
Im Gepäck eine Idee:
Das größte Radsportfoto aller Zeiten, belichtet auf einer 8x10 Inch Holzkamera, ein großer Kasten aus Metall, Holz und Glas. Am nächsten Morgen stand er oberhalb der letzten Kehre, fand dort den optimalen Standort. Er stellte das Stativ auf, montierte Kamera und Objektiv und begab sich unter ein schwarzes Tuch um auf der Mattscheibe das Motiv zu betrachten und den Ausschnitt festzulegen.
Es passte perfekt.
In der langen Zeit des Wartens kontrollierte er mehrfach alle Feststellschrauben, Verschluss und Blende und ging in Gedanken alle wichtigen Handgriffe durch, die später entscheiden ob sich die lange Reise für den kurzen Moment gelohnt hat. Das Licht stimmte, der Standort war hervorragend, die Berge im Hintergrund waren leicht in Schnee gehüllt, am frühen Nachmittag ertönten die ersten Helikoptergeräusche im Tal und kündigten das nahenden Fahrerfeld an. Die Sportfotografen folgten dem Kollektiv und versammelten sich hockend in der Kehre, mit langen Brennweiten und hungrigen Kameras. Philipp Hympendahl wirkte auf dem Hügel oberhalb der Kehre,mit seinem Holzkasten und dem großen Stativ, wie ein Pionier der Fotografie aus einer anderen Zeit.
Er schob eine Filmkassette in die Kamera, öffnete den Schieber und wartete mit einer Hand am Kabelauslöser. In den nächsten Momenten macht er vier Aufnahmen, dann hatte die Zeit die Radfahrer auf die letzten Meter des Tages mitgenommen. Das war es, die Szenerie löste sich auf. Alles ging schnell — aber ging auch alles gut? Einen Kontrollblick auf ein Display gab es nicht, stattdessen mussten die Kassetten gut verpackt werden und die schwere Ausrüstung zurück zum Auto.
Lance Armstrong gewann die Etappe und Philipp Hympendahl machte das schönste Einzelfoto seiner Karriere. In den Jahren, die seither vergangen sind, reifte ein Konzept, das dem Foto endlich die Plattform geben soll, die es verdient. Im Gegensatz zu den zeitgenössischen Fotokünstlern, deren Werke meist digital komponiert sind, ist dieses Foto ein Stück Realität. Es wurde bewusst darauf verzichtet das Bild digital zu säubern, dennoch war die Bildbearbeitung sehr aufwändig, um das Ergebnis so nah wie möglich an die Realität heran zu bringen.
Foto

Das zu versteigernde Bild ist ein modernes Großfoto auf technisch höchstem Niveau. Fotografiert wurde das Motiv auf einer Grossformatkamera in 8 x 10 Inch. Anschließend wurde das Negativ hochauflösend gescannt und von dem Spezialisten Christoph Galla, in Absprache mit dem Fotografen, digital an die Realität angepasst. Aber es wurde nicht inhaltlich manipuliert.
Als nächstes wurde der 1,80m x 2,30m große C-Print belichtet und auf eine 4 mm Dibondplatte kaschiert und hinter 4 mm Plexiglas veredelt. Rückseitig sorgt ein massiver Aluminiumrahmen für die nötige Stabilität des 50 kg schweren Kunstwerkes. Das größte Radsportfoto aller Zeiten ist mit einem Zertifikat versehen, das Signatur, Titel und Seriennummer enthält. Es hat eine Gesamtauflage von nur 6 Stück, weitere Auflagen wird es von dem Bild nicht geben.
Bis zum Ende der Tour de France hängt das original Bild im Radsportmuseum CRVV in Oudenaarde, Belgien. Die Versteigerung der Seriennummer 1/6 beginnt mit dem Startschuss der Tour de France. Der gesamte Erlös der Versteigerung geht an Specialolympics.
Fotograf

Vita
Philipp Hympendahl // 1968 geboren in Düsseldorf // 1988 Abitur // 1992-1994 Bournmouth and Poole College of Art and Design // 1995-2000 Schüler bei Eberhard Grames // 2000 Ausstellung im Stadtmuseum Düsseldorf // 2001 Riesenpanorama hängt an Bauzaun auf der Königsallee // Ausstellungen im Rathaus Düsseldorf, in Palma de Mallorca und in Warschau // Arbeit als Industriefotograf und Bildjournalist // Parallel freie Arbeiten mit Großformatkamera (Portraits, Landschaften) // Fotografiert in Alpe d`Huez La Photo // 2002 Geburt von Tochter Zoe // 2005 Geburt von Tochter Liv // 2008-2009 Arbeit an freiem Projekt "celebrities / illusion and reality" // 2009 Ausstellung Galerie im Medienhaven Bremen // 2010 Charity Versteigerung von La Photo
Charity

Charity
Wir freuen uns sehr, als Partner diese Aktion begleiten zu dürfen und den Erlös der Versteigerung des Kunstwerks von Philipp Hympendahl für unsere Athletinnen und Athleten zu erhalten. Special Olympics Deutschland als Sportorganisation für Menschen mit geistiger Behinderung bietet mehr als 38.000 Menschen in Deutschland regelmäßige Sportangebote und mit seinen Landesverbänden in jedem Jahr 150 regionale und überregionale Veranstaltungen.
Viele unserer sportbegeisterten Mitglieder - und nicht nur die Radsportler unter ihnen - werden die Aktion während der Tour de France gespannt und interessiert verfolgen. Den Erlös der Auktion werden wir direkt für die Verbesserung der Sport-Angebote verwenden, und zwar konkret für die Vorbereitung des deutschen Radsport-Teams zur Teilnahme an den Special Olympics World Games 2011 in Athen.
Wir wünschen Herrn Hympendahl viel Aufmerksamkeit und großen Erfolg bei der Versteigerung dieser fantastischen Fotografie!
Sven Albrecht,
Geschäftsführer Special Olympics Deutschland
Der gesamte Erlös der Versteigerung geht an Special Olympics, eine internationale Sportorganisation, die in 180 Nationen über 2,8 Millionen Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit geistiger Behinderung erfasst und damit die weltweit größte Behinderten-Sportbewegung darstellt. Special Olympics ist die einzige Organisation, die vom Internationalen Olympischen Komitee (IOC) autorisiert wurde, die Bezeichnung "Olympics" weltweit zu nutzen. » www.specialolympics.de «
Danke

Danke
Christoph Galla (Bildbearbeitung)
Dennis Stansfield (Grafik, Layout)
Dr. Jean-Pierre Lacoste (Übersetzung)
Marc Reemers (Programmierung) - reemers.de
Marco Düchting (Support) - royalbikewear.de
Manuel Jekel - tour-magazin.de
Olaf Döring (Video)
Radsportmuseum Belgien - rvv.be
Sonja Schmeißer specialolympics
Sven Teutenberg - labici.de
Tim Farin - stilsicherheit.com
Veronika Vogel (Büro)
blu.plane (Webdesign) - bluplane.com
Impressum

Anbieter
Philipp Hympendahl
Bunsenstraße 3
40215 Düsseldorf
Telefon: +49 (0)211 / 311 2777
Inhaltlich verantwortlich gem. §10 Absatz 3 MDStV
Philipp Hympendahl
Internetauftritt
blu.plane - Webdesign aus Düsseldorf
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AGB

AGB
§1 Teilnehmer
Die Anmeldung ist nur juristischen Personen, Personengesellschaften und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt. Insbesondere Minderjährige dürfen sich nicht bei La-Photo anmelden.
§ 2 Anmeldung
Die von La-Photo bei der Anmeldung abgefragten Daten sind vollständig und korrekt anzugeben. Bei der Anmeldung wählen die Teilnehmer einen Mitgliedsnamen. Der Mitgliedsname darf nicht aus einer E-Mail- oder Internetadresse bestehen, nicht Rechte Dritter – insbesondere keine Namens- oder Markenrechte – verletzen und nicht gegen die guten Sitten verstoßen.Die Teilnehmer tragen dafür Sorge, dass ihr Passwort geheim gehalten wird und der Zugang zu ihrem Mitgliedskonto sorgfältig gesichert wird. Die Teilnehmer verpflichten sich, La-Photo umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass ein Mitgliedskonto von Dritten missbraucht wurde.
§ 3 Nutzungsbedingungen
1. Alle angegeben Daten und Informationen unterliegen dem Datenschutz und werden nicht weiter verwendet oder an Dritte gegeben. Nach der Auktion werden alle Daten gelöscht.
2. La-Photo ist jederzeit berechtigt, einen Teilnehmer endgültig von der Nutzung der La-Photo-Website ausschließen (endgültige Sperre), insbesondere wenn
falsche Kontaktdaten angegeben worden sind, zum Beispiel bei Abgabe einer falschen oder ungültigen E-Mail-Adresse
Bei Übertragung des Mitgliedskonto an einen Dritten
Durch die Teilnahme andere La-Photo-Mitglieder oder La-Photo in erheblichem Maße geschädigt wird bzw. geschädigt werden sollen und / oder Leistungen von La-Photo missbraucht werden bzw.missbraucht werden sollen oder anderweitige wichtiger Gründe vorliegen.
3. Darüber hinaus sind die Teilnehmer verpflichtet, alle Maßnahmen zu unterlassen, die geeignet sind, eine ordnungsgemäße Durchführung der Versteigerung zu behindern bzw. zu vereiteln. Das bedeutet im Einzelnen:
a) Die Abgabe von Geboten mittels automatisierter Datenverarbeitungsprozesse (z.B. so genannten "Sniper"-Programmen) ist verboten.
b) Mitglieder dürfen keine Mechanismen, Software oder sonstige Scripts in Verbindung mit der Nutzung der La-Photo-Website verwenden, die das Funktionieren der La-Photo-Website stören können.
c) Mitglieder dürfen keine Maßnahmen ergreifen, die eine unzumutbare oder übermäßige Belastung der La-Photo-Infrastruktur zur Folge haben können.
d) Mitglieder dürfen keine von La-Photo generierten Inhalte blockieren, überschreiben oder modifizieren oder in sonstiger Weise störend in die La-Photo-Website eingreifen.
e) Die auf der La-Photo-Website abgelegten Inhalte dürfen ohne vorherige Zustimmung der Rechteinhaber weder kopiert oder verbreitet, noch in sonstiger Weise genutzt oder vervielfältigt werden. Dies gilt auch für ein Kopieren im Wege von "Robot/Crawler"-Suchmaschinentechnologien oder durch sonstige automatische Mechanismen.
f) Der Versteigerer ist nicht verpflichtet, an den Höchstbietenden zu verkaufen. Dies gilt insbesondere in den Fällen, in denen Zweifel an der Redlichkeit des Teilnehmers bzw. Ernsthaftigkeit des Gebotes bestehen. Der Versteigerer ist jederzeit und ohne Angabe von Gründen berechtigt die Versteigerung abzubrechen.
g) Jeder Teilnehmer willigt somit mit seiner Teilnahme auch ein, dass ein Kauf des Fotoobjektes auch zu dem von ihm abgegebenen Gebot jeweils zustande kommen kann.
§ 4 Gebot
1. Das abgegebene Gebot versteht sich als Endpreis einschließlich eventuell anfallender Mehrwertsteuer und weiterer Preisbestandteile.
2 .Der Teilnehmer verpflichtet sich mit Abgabe des Gebots grundsätzlich auch zum Kauf des Fotoobjektes in Höhe des von sich abgegebenen Gebots.
3. Sollte das Höchstgebot nicht zum Zuge kommen, so soll das nächsthöchste Gebot zuzm Zuge kommen. Jeder Teilnehmer
4. Der Gebotspreis umfasst nicht Transport- und / oder Verpackungskosten. Der Ersteigerer ist für den Transport und / oder Verpackung eigenverantwortlich und hat hierzu selber Sorge zu tragen.
§ 5 Zuschlag an den Höchstbietenden/ Zahlungsabwicklung
1. Mit Abgabe eines Gebotes erkennt das Mitglied die Teilnahmebedingungen dieser Versteigerung verbindlich an.
2. Mit Zuschlag auf das Höchstgebot kommt bindend ein Kaufvertrag zwischen der Organisation Specialolympics (Versteigerer) und dem Mitglied (Erwerber) zustande. Der nach Auslaufen der Auktion das höchste Gebot abgegeben hat (Höchstbietende) ist verpflicht, den mit dem Gebot übermittelten Kaufpreis zu zahlen.
3. Der Kaufpreis ist binnen sieben Tagen nach Versteigerungsende an die gemeinnützige Organisation Specialolympics bei dem Kreditinstitut: Commerzbank Berlin, BLZ: 120 400 00, Kontonr.: 464 466 201 unter Angabe des Betreffs: „La-Photo“ zu überweisen.
4. Nach Eingang der Zahlung findet binnen zwei Wochen eine Übergabe des Grossfotos (Foto mit Seriennummer 1/6) in den Geschäftsräumen des Versteigeres statt. Der genaue Termin ist zwischen dem Versteigerer und dem Erwerber abzustimmen. Von Versteigerseite wird eine feierliche Übergabe unter Beisein von Pressevertretern dazu gewünscht. Sollte der Ersteigerer hieran kein Interesse haben, so ist dies dem Versteigerer binnen sieben Tagen nach dem Versteigerungsende mitzuteilen. Der Ersteigerer hat in diesem Falle innerhalb der Frist von einer Woche nach Zahlung des Kaufpreises das Fotobjekt bei dem Versteigerer abzuholen.
5. In jedem Falle ist der Ersteigerer für Verpackung und /oder Transport des Fotoobjektes eigenverantwortlich. Der Versteigerer leistet im Rahmen seiner Möglichkeiten hierzu Unterstützung zu.
6. Die Teilnahme an der Auktion ist kostenlos und frei von jeglichen Gebühren.
7. Der Organisator und Fotograf von La Photo übernimmt alle mit der Durchführung der Versteigerung anfallenden Kosten (dies beinhaltet jedoch nicht Transport- und / oder Übergabekosten.
8. Der Höchstbietende erhält auf Wunsch eine Spendenquittung über den Gesamtbetrag.
§ 6 Verweigerung des Höchstgebotes / Annahme des Nächsthöchstengebots
Für den Fall, dass der Höchstbietende (s. § 5 Ziff. 2) nicht in der vorgesehenen Frist den Kaufpreis zahlt, ist der Versteigerer berechtigt, von dem Kaufvertrag zurückzutreten und das Fotoobjekt dem Nächsthöchstbietenden zuzuschlagen (s § 3 ff.). Zur Abwicklung gelten die Regelungen des § 5 Ziffer 3 ff. entsprechend.
§ 7 Sonstiges
Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein sollte, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.


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